
Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung zum PP (Stand Juni 2010)
Die folgenden Informationen sind als praktische Hilfe für AusbildungsteilnehmerInnen gedacht (und solche die es werden wollen). Hierbei sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden praktischen Fragen und Problemen in den Bereichen Finanzierung, Steuer und Versicherung zu begegnen. Diese sind jedoch als Anregung zu verstehen, da es vom Einzelfall abhängt, ob die Vorschläge realisierbar sind oder nicht. Dies müssen die AusbildungsteilnehmerInnen selbständig überprüfen. Anders herum ist es nicht auszuschließen, dass es weitere praktische Möglichkeiten z.B. zur Finanzierung gibt, die hier nicht aufgeführt sind.
Viele Behörden, Versicherungen, Konzerne und Ämter wissen wenig über die Ausbildung zum Psychotherapeuten, dementsprechend hängt es bezüglich der Realisierung einzelner Vorhaben oft von Ausdauer, Geduld, Kompetenz und Überzeugungskraft der AusbildungsteilnehmerInnen ab, ob etwaige Maßnahmen genehmigt werden oder nicht.
Bafög
- Förderungsfähig sind nur die Vollzeitausbildungsgänge (maximale Förderungsdauer 3 Jahre
- Eltern- und Vermögensabhängige Förderung
- Verzinsliches Darlehen, Zinssatz 4 %
- Auszahlungen analog dem “Schüler – Bafög“, dh. max. 348,- €/ Monat
- wird denjenigen gewährt, die bei Beantragung das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben
- es gibt eine Hotline: 0800-2236341
- http://www.das-neue-bafoeg.de/
- Zuständiges BAföG-Amt: Bibliothekstraße 3, 28359 Bremen
Postfach 33 04 49, 28334 Bremen
Tel 0421 / 2201-0
Fax 0421 / 2201-195
Bildungskredit (seit dem 1. April 2009 gelten die neuen, verbesserten Förderbestimmungen des Bildungskreditprogramms
- vom Vermögen bzw. Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern unabhängige Förderung
- verzinsliches Darlehen,
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 1,99 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 1,96 % (Stand: 01.04.2010)
- maximale Fördersumme 7.200 € über den Zeitraum von max. 2 Jahren
- Auszahlung in Monatsraten a´ max. 300,- €
- Antragsteller darf das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ab diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr
- es gibt eine Hotline: 02289-3584492
- http://www.bildungskredit.de
Finanzierungsprogramm über die Deutsche Ärzte Finanz
- von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank genehmigungspflichtiger Kredit (d.h. Sicherheiten werden geprüft). Die Einrichtung eines Girokontos bei der APO Bank ist erforderlich
- Kredithöhe: lt. Ausbildungsvertrag, maximal 40.000 €
- Laufzeit max. 5 Jahre
- Auszahlung erfolgt gemäß Ausbildungsvertrag in mtl. Raten oder sporadische Inan- spruchnahme , keine Gesamtauszahlung
- Aktueller Zinssatz 6,25 %,
- Ansprechpartnerin: Ines Rommer, e-mail: ines.rommer@aerzte-finanz.de
Tel:. 0355 4784413
Finanzierungsprogramm über das Bankhaus Neelmeyer (Stand Juni 2010)
- Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten (z.B. ca. 500,--€/Monat)
- werthaltige Sicherheiten / Bankbürgschaft –wie sonst üblich-
- Auszahlungsphase beträgt 3 Jahr
- Rückzahlung am Ende der Ausbildung (max. nach 5 Jahren, Rückzahlungsart individuell verhandelbar, sofort oder in Raten, jedoch innerhalb von max. 10 Jahren)
- Zinssatz zwischen 5-6% (freibleibend)
- Bearbeitungsgebühr (einmalig) 400,--€
- Ansprechpartner: Dr. Marko Specht Tel.: 0421 2574488 (AB)
Finanzierung durch Arbeitslosengeld I
- Voraussetzungen unter www.arbeitsagentur.de einsehbar
- Die AusbildungsteilnehmerInnen müssen in dieser Zeit ohne Beschäftigung sein, d.h. die wöchentliche Beschäftigung mit der Ausbildung darf in diesem Zeitraum nicht
über 15 Stunden liegen. Dies muss der Ausbildungskandidat nachweisen.
- Bei Ambulanztätigkeit ist zu beachten, dass die Ausbildungs- und Supervisionskosten Einkommen vom Einkommen abgezogen werden, da lediglich 165€ Einnahmen im Monat anrechnungsfrei sind.
Finanzierung durch Arbeitslosengeld II
- Eine Förderung durch ALG II ist nur für Teilzeitausbildungsgänge (5-jährige
Ausbildung) möglich.
- Voraussetzungen unter www.arbeitsagentur.de einsehbar
- Einkommen und Vermögen sind anrechnungspflichtig
Versteuerung der Einnahmen aus der Ambulanztätigkeit
Krankenversicherung:
Liegt das Einkommen unter 400€/Monat (abzgl. Ausbildungs- und SV-Kosten) so ist eine stud. Krankenversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich, prinzipiell muss dazu die Weiterbildung BaFÖG-fähig sein, dies kann man unter
http://www.bildung.bremen.de/sfb/bildung/bafoeg/ausbildung/ausbildungsst_hb.pd
nachlesen.
Ist die Vergütung der Ambulanztätigkeit das einzige Einkommen des Ambulanztherapeuten, so ist eine private Krankenversicherung möglich. Hier gibt es günstige Basistarife. Ebenso ist in diesem Falle eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Angaben zur Steuererklärung
Wenn Sie außer den Ambulanzeinnahmen über keine weiteren Einkünfte verfügen und Sie eine „Einzelveranlagung“ vornehmen (bzw. bei Verheirateten eine „Zusammenveranlagung“) werden unter der Rubrik „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ die Einnahmen abzügl. Ausbildungskosten (Ausbildungsgebühren, SV-Gebühren, Fahrten, Kopien, etc) eingetragen.
Wenn das „zu versteuernde Einkommen“ einen Minusbetrag aufweist, (bedingt dadurch, dass die Kosten höher ausfielen als die Einnahmen) können Sie diesen Minusbetrag auf das nächste Jahr bzw. die nächsten Jahre anrechnen lassen / vortragen ( = „Verlustvortrag“).
Versicherung
Ambulanztherapeuten sind in ihrer Tätigkeit über das Institut beruflich haftpflichtversichert.
Wenn alles nicht funktioniert,
die Unklarheiten größer werden - dann sprechen Sie uns an. Vielleicht gibt es eine Lösung...




