NIVT News http://www.nivt.de de NIVT Bremen Tue, 07 Feb 2012 14:51:46 Anspruch und Wirklichkeit: ... W&auml;hrend der scheidende Deutsche-Bank-Chef Ackermann von Verantwortung und Moral fabuliert, bringt das Geldhaus den Fonds &bdquo;Kompass Life 3&ldquo; in Umlauf. Damit k&ouml;nnen Anleger auf die Lebenserwartung von Menschen spekulieren. &nbsp;&nbsp; &nbsp;KStA v. 06.02.12<br /> Mehr: &nbsp;&nbsp; &nbsp;http://www.ksta.de/html/artikel/1328540373166.shtml<br /> <br /> Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, hat den Krankenkassen mit einem Gesetz zur Begrenzung ihrer Verwaltungskosten gedroht.<br /> Immer mehr Chefarztvertr&auml;ge an wirtschaftliche Ziele gekoppelt - Montgomery warnt Immer mehr Chef&auml;rzte erhalten nach einem Bericht der &quot;Frankfurter Rundschau&quot; (Montag) Vertr&auml;ge mit einem Grundgehalt und einer Bonuszahlung f&uuml;r das Erreichen finanzieller Ziele. Von 1995 bis heute sei die Vereinbarung von Bonusleistungen von rund f&uuml;nf auf inzwischen fast 45 Prozent der Neuvertr&auml;ge gestiegen, schreibt die Zeitung. Sie beruft sich auf eine Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum. Der Pr&auml;sident der Bundes&auml;rztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, verurteilte diese Entwicklung am Montag als &bdquo;h&ouml;chst bedenklich&ldquo;. Die &Auml;rzteschaft habe in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die &auml;rztliche Arbeit nicht vorrangig von wirtschaftlichen Kriterien geleitet werden d&uuml;rfe. &bdquo;Bereits 2002 hat die Bundes&auml;rztekammer in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verband der leitenden Krankenhaus&auml;rzte Deutschlands und dem Marburger Bund die in Vertrags-mustern der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgesehenen Empfehlungen f&uuml;r variable Verg&uuml;tungs-bestandteile im Sinne von erfolgsabh&auml;ngigen Boni-Zahlungen strikt abgelehnt. Dennoch bieten viele Krankenh&auml;user neu einzustellenden Chef&auml;rzten solche Vertr&auml;ge an&ldquo;, monierte Montgomery.<br /> Die variable Verg&uuml;tung erfolge durch eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen des Krankenhaustr&auml;gers in den im Vertrag aufgef&uuml;hrten Bereichen. Ferner beinhalte die variable Verg&uuml;tung einen m&ouml;glichen Bonus, welcher gew&auml;hlt wird, wenn der Chefarzt die in einer j&auml;hrlich zutreffenden Zielvereinbarung festgelegten Zielgr&ouml;&szlig;en erreicht habe. Eine Anbindung der Chefarztverg&uuml;tung an vorrangig &ouml;konomisch ausgerichtete Zielkriterien birgt nach &Uuml;berzeugung der Bundes&auml;rztekammer Risiken f&uuml;r die Patientenversorgung. Eine derartige Koppelung &auml;rztlich-medizinischer Gesichtspunkte und &ouml;konomischer Erw&auml;gungen widerspreche dem &auml;rztlichen Berufsethos. &bdquo;Bundes&auml;rztekammer, Verband leitender Krankenhaus&auml;rzte und Marburger Bund haben in ihrer Stellungnahme &Auml;rztinnen und &Auml;rzten dringend empfohlen, sich im Hinblick auf Verhandlungen &uuml;ber einen Chefarzt-Vertrag und vor seiner Unterzeichnung kompetenten und individuellen rechtlichen Rat durch im &auml;rztlichen Berufs- und Vertragsrecht versierte Juristen einzuholen. Hierbei sollen die vorstehenden Bewertungen Ber&uuml;ck-sichtigung finden&ldquo;, betonte Montgomery.<br /> <br /> zitiert aus www.facharzt.de<br /> Tue, 07 Feb 2012 14:51:46 154 DGPs-Vorschlag zur Psychotherapieausbildung Die aktuellen Regelungen zur Psychotherapieausbildung werden zur Zeit kritisch diskutiert, da zum einen eine Anpassung an die gestuften Studieng&auml;nge erfolgen sollte, zum anderen diverse Konstruktionsfehler und Umsetzungsprobleme (z.B. Entlohnung von Ausbildungs-kandidaten) vorliegen. Das Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit (BMG) pr&auml;feriert hierbei ein Modell einer Hochschul-Direktausbildung, die mit dem Abschluss des Studiums zur Appro-bation f&uuml;hrt, da dadurch eine Vergleichbarkeit zur Rechtssystematik des Medizin- und Zahn-medizinstudium hergestellt wird und die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieaus-bildung gekl&auml;rt werden.<br /> Die Chancen und Risiken einer universit&auml;ren Direktausbildung mit dem Abschluss einer Approbation f&uuml;r Psychotherapie werden jedoch von Kammern, Fachverb&auml;nden und Wissen-schaftlern kontrovers diskutiert. In dieser Situation ist nach Auffassung der DGPs die Durch-f&uuml;hrung eines Modellversuchs sinnvoll, in dessen Rahmen Erfahrungen gesammelt und Ergebnisse evaluiert werden k&ouml;nnten.<br /> Ein am 12. Januar vorgelegter Diskussionsvorschlag der DGPs-Kommission &bdquo;Psychologie und Psychotherapie&ldquo; f&uuml;r einen solchen Modellversuch &bdquo;Direktausbildung Psychotherapie&ldquo; ber&uuml;cksichtigt sowohl die bisherigen positiven Erfahrungen mit der aktuellen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als auch die zentralen Elemente eines entsprechenden Vorschlags der Bundespsycho-therapeutenkammer (BPtK). Das Modell ist mit dem Vorschlag des 16. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) vom Mai 2010 sowie mit dem Gesetzesentwurf der BPtK, in dem ein Modellstudiengang vorgesehen ist, kompatibel.<br /> Vorgeschlagen wird eine zweigliedrige Ausbildung, so wie sie auch f&uuml;r andere akademische Heilberufe gilt. Nach einem insgesamt mindestens f&uuml;nf Jahre dauernden Studium der Psychologie als Bachelor- und Masterstudiengang mit Wahlanteilen in Klinischer Psycho-logie/Psychotherapie wird nach zus&auml;tzlich bestandenem Staatsexamen die Approbation erteilt.<br /> Daran anschlie&szlig;end folgt eine mindestens zweij&auml;hrige verfahrens- und altersbezogene Weiterbildung, in deren Rahmen die f&uuml;r die Fachkunde spezifischen psychotherapeutischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Die erfolgreich abgeschlossene Weiter-bildung ist somit Voraussetzung f&uuml;r den Erhalt des Fachkundenachweises.<br /> <br /> Anmerkung:<br /> In der DGPs, der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Psychologie, sind die Uniwissenschaftler der Psychologie-Fachbereiche&nbsp; organisiert. Auch dieser Verband vertritt nicht nur wissenschaftliche Interessen, sondern auch die Interessen seiner Mitglieder.<br /> Ob man bei diesem Vorschlag bedacht hat, dass das Psychologie-Studium marginalisiert wird, bleibt unklar. Wenn es ein Psychotherapie-Studium gibt, wird Klinische Psychologie als Studien-schwerpunkt &uuml;berfl&uuml;ssig. Es besteht damit durchaus die Gefahr das die Psychologie, neben der Medizin, als Grundlagenwissenschaft f&uuml;r Psychotherapie nicht mehr existent sein wird.<br /> Es gibt durchaus &Uuml;berlegungen, das Psychotherapiestudium als Fach zur Krankenbehandlung an der medizinischen Fakult&auml;t anzusiedeln. Die Psychotherapie wird sich auf diese Weise mehr und mehr von der Psychologie entfernen. Ob das von der DGPs so gewollt ist? Mon, 06 Feb 2012 18:05:38 153 Bahr schont die Kassen: Keine Beitragssenkung Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht trotz der &Uuml;bersch&uuml;sse im Gesundheitsfonds keinen Spielraum f&uuml;r eine Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. &quot;Diese M&ouml;glichkeit sehe ich nicht&quot;, sagte Bahr dem &quot;Reutlinger General-Anzeiger&quot; (Freitag).<br /> <br /> Kasse: &Auml;rzte verschrieben Heilmittel f&uuml;r 3,5 Milliarden Euro Deutschlands niedergelassene &Auml;rzte haben in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres Heilmittel im Wert von rund 3,5 Milliarden Euro verordnet. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei dies eine Steigerung von knapp sieben Prozent, teilte die Techniker Krankenkasse mit<br /> <br /> Blitzbesuchen des Bundesgesundheitsministers in der baden-w&uuml;rttenbergischen AOK-Zentrale (Stuttgart-Mitte) und der Praxis von Medi-Vorsteher Dr. Werner Baumg&auml;rtner (Stuttgart-Zuffen-hausen) Fragestellung: Wieso klappt das mit den Hausarztvertr&auml;gen nach &sect; 73b SGB V plus Facharztvertr&auml;gen nach 73c eigentlich so nur in Baden-W&uuml;rttemberg?<br /> Fazit f&uuml;r das Selektivvertrags-Modell Baden-W&uuml;rttemberg so aus: Das ist kein Vorreiter, sondern nur ein Solit&auml;r. F&uuml;r dieses Konzept waren die richtigen Leute zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Eine Wiederholung ist theoretisch m&ouml;glich, faktisch aber unwahrscheinlich.<br /> <br /> zitiert aus www.facharzt.de<br /> 04.02.2012 Mon, 06 Feb 2012 17:45:40 152 Kostenerstattung: Formulare und Mustertexte erleichtern Antragstellung Das neue das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das seit dem 1. Januar in Kraft getreten ist, wird die Versorgung der psychisch Kranken nicht verbessern. Neue Psychotherapiepl&auml;tze werden nicht entstehen, die Bedarfsplanung f&uuml;r Psychotherapeuten wurde nicht neu geregelt.<br /> <br /> Immer mehr Patienten werden so einen Psychotherapieplatz im Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen m&uuml;ssen und immer mehr Psychotherapeuten werden im Kostenerstattungsverfahren arbeiten.<br /> <br /> Auf die Kostenerstattung bei Unterversorgung (&sect; 13 Abs. 3 SGB V) haben die Patienten zwar einen Rechtsanspruch, jedoch gibt es keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben, wann und unter welchen Bedingungen die Krankenkassen einem solchen Antrag stattgeben m&uuml;ssen. Damit ist und bleibt die&nbsp; Kostenerstattung immer eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse(n), die einer guten, individuellen Begr&uuml;ndung und Hartn&auml;ckigkeit der Patienten bedarf.<br /> <br /> Zur Erleichterung und Strukturierung der Antragstellung hat die DPtV die bisherigen Antragsma-terialien aktualisiert und erg&auml;nzt. Im DPtV Mitgliederbereich finden Sie jetzt Formulare und Mustertexte zu jedem Antragsschritt sowie einen Informationsflyer f&uuml;r die Patienten.<br /> <br /> Die Antragsformulare und Materialien finden Sie unter www.dptv.de (Mitgliederbereich) und &uuml;ber das PiAPORTAL (www.PiAPORTAL.de).<br /> Um den Austausch der Kollegen, die in der Kostenerstattung arbeiten zu erleichtern, steht Ihnen auf dem PiAPORTAL im PiATALK ein gesch&uuml;tzter Bereich namens &bdquo;Privatpraxis&ldquo; zur Verf&uuml;gung. Schauen Sie rein, sammeln Sie gemeinsam Informationen und tauschen Sie Ihre Erfahrungen untereinander aus: unter www.piaportal.de/piatalk.html. Thu, 19 Jan 2012 15:53:29 150 Patientenrechtegesetz: Alle geplanten Regelungen im Detail &quot;Die Patientenrechte werden greifbar&quot;, verk&uuml;ndete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute anl&auml;sslich der Vorstellung des Entwurfs f&uuml;r das neue Patientenrechtegesetz. &quot;Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollst&auml;ndig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgef&auml;lle zwischen Arzt und Patient aus. Auch f&uuml;r die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verl&auml;sslichkeit.&quot;<br /> Bald k&ouml;nnten die wichtigsten Rechte und Pflichten im Gesetz selbst nachgelesen werden. Patienten m&uuml;ssten &uuml;ber die Behandlung umfassend informiert werden. &quot;Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie m&uuml;ssen verst&auml;ndlich erkl&auml;rt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir regeln, was alles in die Patientenakte geh&ouml;rt und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen k&ouml;nnen.&quot;<br /> Die sinnvollen Beweiserleichterungen, die f&uuml;r Patienten von der Rechtsprechung entwickelt worden seien, sichere der Entwurf nun gesetzlich ab und mache sie f&uuml;r jeden nachvollziehbar. &quot;Zum Beispiel muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen w&auml;re.&quot;<br /> Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erkl&auml;rte dazu: &quot;Die Rechte von Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz geb&uuml;ndelt und gest&auml;rkt.&ldquo; Nun werde mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete L&ouml;sung vorgelegt. Diese sorge nicht nur im Arzt-Patienten-Verh&auml;ltnis f&uuml;r einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung w&uuml;rden verbessert.<br /> Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Z&ouml;ller begr&uuml;&szlig;te den Gesetzentwurf: &quot;Der vorgelegte Referentenentwurf st&auml;rkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und &Auml;rzte erh&auml;lt damit ein neues und zeitgem&auml;&szlig;es Fundament. Die Rechte der Patienten werden ma&szlig;geblich weiterentwickelt, erstmals zusammenh&auml;ngend geregelt und f&uuml;r jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegen&uuml;ber und l&auml;sst niemanden au&szlig;en vor.&quot;<br /> <br /> Zum Hintergrund: Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit haben gemeinsam ein Patientenrechtegesetz vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:<br /> <br /> - Der Behandlungsvertrag wird ausdr&uuml;cklich im Gesetz geregelt. Die Regelung im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und &Auml;rzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verst&auml;ndlich und umfassend informiert werden m&uuml;ssen, etwa &uuml;ber erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten f&uuml;r solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungstr&auml;gern &uuml;bernommen werden.<br /> - Die Aufkl&auml;rungspflichten werden ausdr&uuml;cklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff m&uuml;ssen alle Patienten umfassend &uuml;ber die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgekl&auml;rt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein pers&ouml;nliches Gespr&auml;ch gef&uuml;hrt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut &uuml;berlegen kann. Eine blo&szlig; schriftliche Aufkl&auml;rung reicht nicht.<br /> - Die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollst&auml;ndig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelers vermutet, dass die nicht dokumentierte Ma&szlig;nahme auch nicht erfolgt ist.<br /> - Mehr Transparenz Haftungsf&auml;lle: &quot;Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen sollen ausdr&uuml;cklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss&quot;, hei&szlig;t es in einer Stellungnahme der Ministerien dazu. Bei sogenannten &quot;einfachen&quot; Behandlungsfehlern verbleib es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Urs&auml;chlichkeit dieses Fehlers f&uuml;r die eingetretene Gesundheitssch&auml;digung nachweisen muss.<br /> F&uuml;r bestimmte Fallgruppen wie den &quot;groben&quot; Behandlungsfehlern seien Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. &quot;Hierbei handelt es sich um gravierende F&auml;lle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verst&auml;ndlich erscheinen. Dann muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitssch&auml;digung der eingetretenen Art herbeizuf&uuml;hren.&quot;<br /> - Weitere Beweiserleichterungen f&uuml;r Patienten betreffen etwa das sog. voll beherrschbare Risiko. &quot;So wird die Vermutung f&uuml;r einen Behandlungsfehler angenommen, wenn sich ein allgemeines Behandlungs-risiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht. F&uuml;hrt z.B. ein defektes Narkoseger&auml;t w&auml;hrend einer Operation zu einer Sauerstoffunterversorgung und dadurch bedingt zu Hirnsch&auml;digungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden f&uuml;r diesen Fehler vermutet.&quot;<br /> - Unterst&uuml;tzungspflicht: bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen k&uuml;nftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzanspr&uuml;chen zu unterst&uuml;tzen. &quot;Dies kann etwa durch Unterst&uuml;tzungsleistungen, mit denen die Beweisf&uuml;hrung der Versicherten erleichtert wird, z. B. ein medizinischen Gutachten, geschehen.<br /> &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;zitiert aus www.facharzt.de Thu, 19 Jan 2012 15:50:32 149 Private Krankenversicherung macht hohe Verluste durch Nichtzahler: ... Die Einnahmeverluste durch Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung haben sich seit Mitte 2010 fast verdoppelt. Ende Juni dieses Jahres z&auml;hlten die rund 40 privaten Krankenversicherer 142.800 Kunden, die mindestens drei Monate ihre Beitr&auml;ge nicht zahlten, berichtete das &quot;Handelsblatt&quot; am Sonntag vorab<br /> <br /> AOK verbucht Milliarden-&Uuml;berschuss: In den ersten neun Monaten 2011 hat die AOK einen Einnahmen&uuml;berschuss von 1,4 Milliarden Euro erzielt. Das teilte der AOK-Bundesverband am Montag mit. &quot;Dieses Ergebnis dokumentiert die finanzielle Stabilit&auml;t der AOK, und das ohne Zusatzbeitr&auml;ge&quot;, erkl&auml;rte dazu Vorstandschef J&uuml;rgen Graalmann.<br /> <br /> Gesundheitskarte: KVNO gegen Stammdatenabgleich &quot;Rechtzeitig vor dem heute von der Betreibergesellschaft &#39;Gematik&#39; auf ihrer Sitzung in Berlin beabsichtigten Beschluss zur vorzeitigen Einf&uuml;hrung des Online-Versichertenstammdatenabgleichs hat die Vertreterversammlung der Kassen&auml;rztlichen Vereinigung Nordrhein am vergangenen Samstag in D&uuml;sseldorf noch ein-mal eindeutig ihre Ablehnung dazu zum Ausdruck gebracht.<br /> <br /> Krankenkassen schwimmen im Geld: Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist anscheinend sehr gut. Nach Abrechnung des dritten Quartals werde der Halbjahres&uuml;berschuss von 2,4 Milliarden Euro wohl noch einmal &uuml;bertroffen werden, berichtete die &quot;Frankfurter Allgemeine Zeitung&quot; (Montagausgabe) vorab.<br /> <br /> Lauterbach: Kr&auml;ftig angehobene Arzthonorare in Euro &amp; Cent durch B&uuml;rgerversicherung. Die SPD will bei der Einf&uuml;hrung der von ihr geplanten B&uuml;rgerversicherung die Honorare der &Auml;rzte kr&auml;ftig anheben. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte der &quot;Berliner Zeitung&quot;, die heute bestehende Zwei-Klassen-Medizin werde durch ein neues Verg&uuml;tungssystem beseitigt, das keine Unterschiede mehr zwischen privat und gesetzlich Versicherten mache.<br /> <br /> zitiert aus www.facharzt.de Wed, 18 Jan 2012 14:41:44 148 Bedarfsplanung... Die Kassen&auml;rztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am Mittwoch in Berlin Einzelheiten ihres Konzeptes einer neuen &auml;rztlichen Bedarfsplanung vorgestellt. Planungsgebiete sollen k&uuml;nftig verkleinert, Komplexit&auml;t verringert und regionale Besonderheiten besser ber&uuml;cksichtigt werden.<br /> Als kontroverser Knackpunkt d&uuml;rfte sich eine Beurteilung des tats&auml;chlichen Versorgungsbeitrags eines Vertragsarztes erweisen.<br /> &lt;http://www.facharzt.de/content/images/imagebig_187_115334_158292.jpg&gt;<br /> <br /> Der KBV-Vorstand ringt derzeit mit den Kassen in Sachen Bedarfsplanung.<br /> <br /> <br /> KBV-Vorstand Dr. Andreas K&ouml;hler pr&auml;sentierte in einer Presseveranstaltung den derzeitigen Stand der Verhandlungen des Unterausschusses Bedarfsplanung im Gemeinsamen Bundes-ausschuss (G-BA). Dort ringen derzeit die Krankenkassen, die KBV, die Patientenvertreter und zwei Vertreter der Landesgesundheitsministerien um eine Neuauflage der &auml;rztlichen Bedarfs-planung. Grundlage daf&uuml;r ist das weit ausgearbeitete Konzept der KBV, das K&ouml;hler bereits auf der KBV-Vertreterversammlung am 9.12.2011 pr&auml;sentiert hatte.<br /> <br /> K&ouml;hler verwies auf den derzeitigen Trend, dass sich immer mehr Spezialisten niederlie&szlig;en. Der Grund daf&uuml;r sei die erweiterte Weiterbildungsordnung, die immer mehr Spezialisierung f&ouml;rdere &quot;Dass ein spezialisierter Facharzt dann irgendwann auch in einer Praxis niedergelassen arbeite m&ouml;chte, ist da nur logisch&quot;, meinte der KBV-Vorstand. Diesem Trend wolle die KBV mit ihrer Bedarfsplanung entgegenwirken. Es k&ouml;nne nicht sein, dass die Neuzulassungen bei allgemein-versorgenden Praxen immer mehr abnehmen, meinte der K&ouml;hler. Schlie&szlig;lich brauche die Bev&ouml;lkerung vor allem den allgemein&auml;rztlich oder haus&auml;rztlich-internistisch t&auml;tigen Arzt.<br /> <br /> Wie schon im vergangenen Dezember bekannt gegeben wurde, will die KBV die bisherigen 14 Planungsgruppen auf 34 erweitern. Neu ist auch, dass k&uuml;nftig alle Arztgruppen einer Bedarfs-planung unterzogen werden sollen.<br /> Dabei will die KBV die &Auml;rzte in vier Bereiche unterteilen: Die haus&auml;rztliche Versorgung und die wohnortnahe fach&auml;rztliche Versorgung (Kinder&auml;rzte, allgemeine Internisten, Dermatologen, HNO-&Auml;rzte usw.), sowie einen Sonderbereich I der fach&auml;rztlichen Versorgung (u.a. Fachinternisten und Radiologen) und den Sonderbereich II (Labor&auml;rzte, Pathologen, Strahlentherapeuten u.v.m.).<br /> <br /> Neu ist in dem KBV-Konzept auch die Einteilung der Planungsr&auml;ume. In der haus&auml;rztlichen Versorgung soll anstatt auf Kreisebene k&uuml;nftig auf der Ebene von Gemeindeverb&auml;nden geplant werden, was eine Aufstockung der derzeitigen Planungseinheiten von 412 auf 4.628 bedeuten w&uuml;rde. F&uuml;r St&auml;dte mit einer Einwohnerzahl von &uuml;ber 100.000 sollen Untereinheiten gefunden werden, die aber regional unterschiedlich festgelegt werden.<br /> Hier befolge die KBV die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regionalisierung, betonte K&ouml;hler.<br /> <br /> In der fach&auml;rztlichen wohnortnahen Versorgung sollen Mitversorger-Effekte ber&uuml;cksichtigt werden und die Wanderungsbewegung von Pendlern eingerechnet werden. Der Demo-grafiefaktor und regionale Besonderheiten sollen &uuml;ber lokale Korrekturfaktoren ausgeglichen werden. F&uuml;r den Sonderbereich I der fach&auml;rztlichen Versorgung sollen 96 Raumordnungs-regionen gelten, f&uuml;r den Sonderbereich II ist der Planungsbereich die KV-Region.<br /> <br /> K&uuml;nftig soll es weiterhin die Anerkennung von Sonderbedarfen geben. Sie werden nach vier Kriterien veranschlagt: An den Standorten m&uuml;ssen a) unterdurchschnittliche Versorgungsgrade herrschen, b) strukturelle Mindestbedingungen erf&uuml;llt sein, c) Wirtschaftlichkeitskriterien erf&uuml;llt sein und d) Garantien f&uuml;r eine wirtschaftliche Tragf&auml;higkeit gegeben sein.<br /> <br /> Derzeit werden zwei Varianten zur Stichtagfestsetzung f&uuml;r die Verh&auml;ltniszahlen Arzt-Patient diskutiert. Die eine nimmt die Werte von der Bedarfsplanung von 1990 und erg&auml;nzt sie mit einem demografischen Faktor, die zweite rechnet mit dem derzeitigen Status quo (Zahlen von 2010). Welches Modell schlie&szlig;lich zum Tragen kommt, ist noch nicht absehbar. Klar scheint jedoch, dass der Stichtag 2010 eine wesentlich h&ouml;here Neubedarfsausweisung bedeuten w&uuml;rde.<br /> <br /> Die absoluten Zahlen sprechen f&uuml;r sich: &Uuml;ber das Bundesgebiet und alle Fachgruppen verteilt w&uuml;rden beim ersten Rechenmodell bis zu 12.000 neue KV-Sitze ausgewiesen werden k&ouml;nnen, beim zweiten sogar mehr als 20.000 neue Sitze. Der Dezernent f&uuml;r Bedarfsplanung bei der KBV, Dr. Bernhard Gibis, d&auml;mpfte aber sofort die Erwartungen: &quot;Diese neuen Sitze w&uuml;rden wir jedoch unm&ouml;glich alle besetzen k&ouml;nnen -- schlichtweg deshalb, weil es an den &Auml;rzten mangeln w&uuml;rde.&quot;<br /> <br /> Ein Themenkomplex, bei dem die KVB einen besonderen Diskussionsbedarf sieht, ist der sogenannte tats&auml;chliche Versorgungsbeitrag eines Vertragsarztes. Denn der Anteil der Vertrags&auml;rzte und --psychotherapeuten, die weniger als 25 Prozent der durchschnittlichen F&auml;lle ihrer Facharztgruppe behandeln beziehungsweise weniger als 60 Stunden pro Quartal an Leistungen erbringen, liege bei durchschnittlich sechs Prozent (mit Ausrei&szlig;ern nach oben bei den Chirurgen, An&auml;sthesisten und Radiologen). Die Verzerrungen, die entstehen, weil ein KV-Sitz nicht die ihm zugedachte durchschnittliche Patientenzahl behandelt -- die Rede ist hier landl&auml;ufig von &quot;Hobbypraxen&quot; --, sollen mit der neuen Bedarfsplanung zumindest ansatzweise korrigiert werden.<br /> <br /> Der KBV ist dabei klar, betonte Vorstand Dr. Carl-Heinz M&uuml;ller, dass die Lebenswelten der &Auml;rzte in ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung f&uuml;r den jeweiligen Versorgungsbeitrag mit verant-wortlich sind. Allein schon wegen des Vorhabens, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, k&ouml;nne man hier nicht unsensibel verfahren. Es gebe aber eben auch die Schwarzen Schafe in jeder KV. Hier m&uuml;sse gemeinsam mit den KVen &uuml;berlegt werden, wie der Fakt, dass sich diese Vertrags&auml;rzte kaum an der ihnen zugedachten Versorgung beteiligen, in einer parit&auml;tischen Vergabe des KV-Sitzes abgebildet werden k&ouml;nnte. In der Diskussion sind auch nachtr&auml;gliche Halb- oder Viertel-Zulassungen. M&uuml;ller und K&ouml;hler wiederholten jedoch mehrmals, dass diese Diskussion mit der regionaler Ebene sensibel gef&uuml;hrt werden m&uuml;sse.<br /> <br /> Der Zeitplan f&uuml;r die Umsetzung der neuen Bedarfsplanung ist ambitioniert. Bereits im Sommer soll die Bedarfsplanungs-Richtlinie im G-BA beschlossen werden. In der zweiten Jahresh&auml;lfte werden KBV und KVen die Richtlinie administrativ vorbereiten, so dass die neue Bedarfsplanung bereits am 1.1.2013 in Kraft treten kann.<br /> <br /> zitiert aus www.facharzt.de<br /> Tue, 17 Jan 2012 19:30:00 147 Lange Wartezeiten auch nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz... 10.01.2012<br /> <br /> Psychotherapie:<br /> <br /> Der Pr&auml;sident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Dr. Rainer Richter, hat darauf hingewiesen, dass ein psychisch kranker Mensch, der in Deutschland eine ambulante Psychotherapie ben&ouml;tigt, weiterhin monatelang auf ein erstes Gespr&auml;ch beim niedergelassenen<br /> Psychotherapeuten warte. Daran &auml;ndere auch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz nichts.<br /> <br /> Richter fordert mehr zugelassene Psychotherapeuten:<br /> <br /> &quot;F&uuml;r die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch 2012 zu wenige Psychotherapeuten zugelassen&quot;, stellte Richter am Montag fest. Es gebe jedoch f&uuml;r<br /> psychisch Kranke, die dringend eine Behandlung ben&ouml;tigen, einen Ausweg, um rechtzeitig eine Behandlung zu erhalten: &quot;Sie k&ouml;nnen sich an einen Psychotherapeuten wenden, der genauso qualifiziert ist wie die zur GKV-Versorgung Zugelassenen, und von ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kosten verlangen.&quot;<br /> <br /> Grunds&auml;tzlich sei es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, rechtzeitig f&uuml;r die notwendige Behandlung eines Versicherten zu sorgen, betonte der BPtK-Pr&auml;sident.<br /> Wenn sie dazu nicht in der Lage ist und sind dem Versicherten f&uuml;r eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, m&uuml;sse die Krankenkasse nach Paragraf 13 Absatz 3 SGB V die Ausgaben &uuml;bernehmen.<br /> <br /> Zitiert aus www.facharzt.de<br /> Wed, 11 Jan 2012 15:53:48 146